ALLGEMEINE BEDINGUNGEN UND KONDITIONEN Greenhabit BV Version 20-12-2018
LESEHILFE
Als Auftragnehmer gilt: Greenhabit BV
Ein Arbeitgeber kann Greenhabit BV anweisen, einen Mitarbeiter an dem von greenhabit entwickelten und unterstützten Dienst teilnehmen zu lassen. In diesem Fall kommt ein zweiter Überlassungsvertrag zustande, und zwar zwischen dem Teilnehmer und Greenhabit.
Der Einfachheit halber wird im Folgenden von „Auftraggeber“ gesprochen, wenn der Arbeitgeber gemeint ist, und von „Teilnehmer“, wenn der auftraggebende Teilnehmer gemeint ist.
Für den auftraggebenden Arbeitgeber gilt neben den anderen Bedingungen insbesondere Artikel 3.
1. Beginn und Ende der Vereinbarung
1.1 – Der Vertrag wird für einen bestimmten Zeitraum vom Zeitpunkt der Zustimmung zu den Bedingungen bis zum Ende des 84-Tage-Programms im greenhabit-Spiel geschlossen. Die Vereinbarung endet am 1. Tag nach dem Ende des 84-tägigen Programms im Spiel.
1.2 – Eine Stornierung und/oder vorzeitige Kündigung oder Beendigung ist nicht möglich. Der Teilnehmer trägt die Verantwortung für die tatsächliche Teilnahme selbst. VindtNimmt der Teilnehmer ganz oder teilweise nicht am Spiel teil, sei es nach einer beabsichtigten zwischenzeitlichen Stornierung oder nicht, führt dies nicht zu einer Rückerstattung oder Verlängerung der Teilnahmefrist. Insbesondere, aber nicht ausschließlich, werden Rückerstattungen oder Verlängerungen nicht vorgenommen, wenn Faktoren im Risikobereich des Teilnehmers liegen, wie z. B. technische Ausfälle, Krankheit oder Abwesenheit, Urlaub oder andere private Umstände.
1.3 – Greenhabit ist berechtigt, die Teilnahme vorübergehend oder dauerhaft mit sofortiger Wirkung zu beenden, wenn sich der Teilnehmer in den sozialen Medien und/oder im realen Leben in Wort oder Verhalten so äußert, dass die Interessen von greenhabit und/oder anderen Teilnehmern ernsthaft verletzt werden. In diesem Fall erfolgt weder eine Erstattung noch eine Verlängerung.
1.4 – greenhabit ist berechtigt, den Zugang zum Spiel mit sofortiger Wirkung unmöglich zu machen und/oder den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn greenhabit fällige Zahlungen für die Teilnahme nicht erhalten hat oder in Verzug geraten ist.
1.5 – Wenn greenhabit die fällige Zahlung nicht erhalten hat oder diese hinterlegt wurde, gehen alle Inkasso- und Beitreibungskosten zu Lasten des Kunden. Greenhabit nimmt keine Erstattungen oder Gutschriften (für teilweise genutzte Zeiträume) vor.
2. Teilnehmer
2.1 – Der Teilnehmer hat das Recht, eine Anwendung zu nutzen. Das Recht ist nicht übertragbar und die Nutzung durch den Teilnehmer ist nur für nicht-kommerzielle Zwecke zulässig. Zuwiderhandlungen können zum Ausschluss von der weiteren Teilnahme ohne Rückerstattung und unter Rückforderung aller Schäden führen.
2.2 – Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, greenhabit Informationen über sich und seine Teilnahme zur Verfügung zu stellen, bei denen es sich größtenteils um personenbezogene Daten handeln (kann). Diesbezüglich wird der Teilnehmer den weiteren Bestimmungen des Datenschutz-Grundverordnung gesondert zustimmen..
2.3 – Der Teilnehmer verpflichtet sich, keine beleidigenden oder unangemessenen Inhalte in der Anwendung zu veröffentlichen. Dies betrifft sexuell orientierte, religiöse und andere Arten von anstößigen Inhalten. Eine Übersicht, was als „unangemessene Inhalte“ definiert wird, finden Sie auf der Google-Website unter folgendem Link: https://support.google.com/googleplay/android-developer/answer/9878810?hl=de
Zuwiderhandlungen können zum Ausschluss von der weiteren Teilnahme ohne Rückerstattung und unter Rückforderung aller Schäden führen.
3. Für den auftraggebenden Arbeitgeber
3.1 – Der Auftraggeber ist berechtigt, zwei natürliche Personen pro Abonnement zur Teilnahme zuzulassen, von denen eine der Arbeitnehmer ist und die andere Person vom Arbeitnehmer aus seinem privaten Umfeld ausgewählt wird. Greenhabit hat das Recht, den Teilnehmer abzulehnen, zumindest dann, wenn der Teilnehmer unter 16 Jahre alt ist und keine schriftliche Einwilligung der Eltern/Erziehungsberechtigten vorliegt.
3.2 – Der Auftraggeber erwirbt kein Recht auf Informationen über die betreffende Person, ihren Fortschritt, die von ihr bereitgestellten Inhalte/Beiträge oder jegliche Informationen über ihre Teilnahme.
3.3 – Greenhabit vergibt einen Stern an den Arbeitgeber für seine Vitalitätsbemühungen, die auf objektiven Gründen beruhen. Wenn die Bedingungen aus objektiven Gründen nicht erfüllt sind, kann Greenhabit keinen Stern vergeben.
3.4 – Der Auftraggeber stellt Greenhabit von allen Ansprüchen und damit verbundenen Kosten frei, die der Teilnehmer gegen greenhabit geltend macht.
3.5 – Der Auftraggeber ist selbst verpflichtet, sich mit dem Teilnehmer über den Umfang und die Intensität der Nutzung der Anwendung zu beraten.
4. Belohnung durch Dritte
4.1 – Der Teilnehmer hat Anspruch auf eine Belohnung für seine Teilnahme unter Bedingungen, die von greenhabit festgelegt werden.
4.2 – Wenn der Teilnehmer diese Prämie beansprucht, stellt greenhabit den Teilnehmer mit einem Dritten in Verbindung, indem er einen einmaligen und nicht übertragbaren Gutschein bereitstellt. Löst der Teilnehmer den Gutschein nicht rechtzeitig ein, verfällt die jeweilige Belohnung.
4.3 – Wenn der Teilnehmer die Belohnung von einem Dritten abholt, entsteht ein Rechtsverhältnis zwischen dem Teilnehmer und dem Dritten, wobei der Teilnehmer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Dritten akzeptieren oder nicht akzeptieren kann. In jedem Fall ist Greenhabit keine Partei dieser Vereinbarung, und Greenhabit kann nicht für Schäden haftbar gemacht werden, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben.
4.4 – Verbleibende Greenhabit-Punkte verfallen am 84. Tag. Zu Beginn eines neuen Spiels ist der Punktestand im Greenhabit-Spiel null.
5. Technische Aspekte
5.1 – Die Anwendung heißt „Spiel“ und muss vom Teilnehmer rechtzeitig und vor dem Stichtag installiert werden.
5.2 – Es kann auf einem Gerät, sei es ein Smartphone oder Tablet, über Google Play oder den Apple App Store installiert werden.
5.3 – Der Teilnehmer ist dafür verantwortlich, dass das betreffende Gerät die notwendigen technischen Voraussetzungen erfüllt, dass die Netzwerkanschlüsse und sonstigen technischen Voraussetzungen beim Teilnehmer, zumindest nicht bei Greenhabit, ausreichend und aktuell sind.
5.4 – Obwohl bei der Entwicklung der Anwendung, einschließlich der Inhalte (Texte, Bilder, Videos und Musik), äußerste Sorgfalt betrieben wird, garantiert Greenhabit keine einwandfrei funktionierende Anwendung und/oder vollständige oder korrekte Inhalte. Die Nutzung des Spiels und der Inhalte erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr.
6. Anwendungsnutzungsrecht
6.1 – Es ist nicht gestattet, die Software zu dekompilieren, den Code zu entfernen, den Code zu reproduzieren oder zu übersetzen oder ihn anderweitig einem Reverse Engineering zu unterziehen.
6.2 – Alle geistigen Eigentumsrechte in Bezug auf die Anwendung, einschließlich der Software, des Inhalts, des Namens und anderer Materialien, gehören ausschließlich Greenhabit. Dem Teilnehmer ist es daher ausdrücklich untersagt, den Inhalt und/oder Teile davon und/oder die Computerdatei, mit der der Inhalt dem Teilnehmer angeboten wird, zu kopieren, anzubieten, zu vertreiben, zu verkaufen, zu vermieten, zu übertragen, zu (unter-)lizenzieren, zu verbreiten, Dritten zur Verfügung zu stellen. Eine Übertragung dieser Rechte im Ganzen oder in Teilen ist ausgeschlossen.
7. Haftung
7.1 – Der Teilnehmer ist dafür verantwortlich, die Aufgaben zu erfüllen, die Rezepte zu verwenden und die Inhalte des Spiels zu verfolgen. Es liegt in der Verantwortung des Teilnehmers, bei Allergien, Einschränkungen und Verletzungen einen Arzt aufzusuchen, um medizinischen Rat in Bezug auf das Spiel einzuholen. Wir haften niemals für psychische oder physische Schäden, die durch die Nutzung des Spiels und des Inhalts entstehen.
7.2 – Greenhabit schließt jegliche Haftung des Arbeitgebers und des Teilnehmers für jegliche Folgen, einschließlich direkter und indirekter Schäden, aus, die in irgendeiner Weise mit der Nutzung des Spiels und der Website oder deren Unzugänglichkeit zusammenhängen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Ausfälle, Unterbrechungen, unvollständige Informationen oder Fehler, es sei denn, diese sind das Ergebnis von Vorsatz oder bewusster Fahrlässigkeit von Greenhabit.
7.3 – Weder der Arbeitgeber noch der Teilnehmer können greenhabit für enttäuschende Ergebnisse oder nicht vergebene Sterne im Greenhabit haftbar machen website.
7.4 – Greenhabit kann nicht garantieren, dass das Spiel den inhaltlichen Erwartungen entspricht, die der Teilnehmer oder Arbeitgeber aufgrund von Marketingaussagen wie Werbespots, Promos, Zusammenfassungen usw. an das Spiel hat. Unter keinen Umständen haftet Greenhabit dafür, dass das Spiel nicht den inhaltlichen Erwartungen des Teilnehmers oder Arbeitgebers entspricht.
7.5 – Greenhabit kann vom Teilnehmer oder Arbeitgeber nicht für Versäumnisse Dritter haftbar gemacht werden, es sei denn, sie hat bei der Auswahl dieser Dritten nicht die erforderliche Sorgfalt walten lassen und der entstandene Schaden ist auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens Greenhabit zurückzuführen.
7.6 – Greenhabit kann vom Arbeitgeber nicht für den Umfang der Nutzung des Spiels durch den Arbeitnehmer während der Arbeitszeit haftbar gemacht werden. Dies ist eine Angelegenheit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer (Teilnehmer).
7.7 – Unbeschadet der Bestimmungen dieses Artikels ist der Teilnehmer verpflichtet, dem Kundendienst alle Beschwerden oder angeblichen Reklamationen innerhalb von 24 Stunden nach ihrer Entdeckung oder auf jeden Fall so schnell wie möglich per E-Mail mitzuteilen, da er sonst sein Recht darauf verwirkt.
7.8 7.8 – Wenn und soweit Greenhabit gegenüber dem Teilnehmer für einen Schaden haftet, den der Teilnehmer aus welchen Gründen auch immer erlitten hat, ist diese Haftung jederzeit auf die Höhe der Abonnementgebühr beschränkt, die Greenhabit vom Teilnehmer oder Kunden für die Erbringung ihrer Dienstleistung erhalten hat oder erhalten hätte.
8. Höhere Gewalt
8.1 8.1 – Unbeschadet der sonstigen ihr zustehenden Rechte ist greenhabit im Falle höherer Gewalt berechtigt, die Erbringung der Dienstleistung nach eigenem Ermessen auszusetzen oder ohne gerichtliche Intervention zu beenden, ohne dass Greenhabit zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet ist, es sei denn, dies wäre unter den gegebenen Umständen nach den Maßstäben der Angemessenheit und Billigkeit unzumutbar. Übersetzt mit www.DeepL.com/Translator (kostenlose Version)
8.2 – Unter höherer Gewalt ist jeder Mangel zu verstehen, der nicht Greenhabit zuzuschreiben ist, weil er weder auf ihr Verschulden noch auf ein Gesetz, einen Rechtsakt oder allgemein anerkannte Normen zurückzuführen ist.
9. Änderung und Anwendbarkeit der Nutzungsbedingungen
9.1 – Greenhabit kann diese Nutzungsbedingungen ändern. Die geänderte Version wird im Spiel bekannt gegeben. Liegt keine Zustimmung vor, kann die Nutzung des Spiels eingestellt werden. Wird die Nutzung dann wieder aufgenommen, so wird damit die Annahme der neuen Fassung der Nutzungsbedingungen vorausgesetzt.
9.2 – Diese Bedingungen gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber, Teilnehmer und greenhabit in Bezug auf das Spiel, einschließlich der Vergabe von Belohnungen durch Dritte.
9.3 – Durch die Nutzung des Spiels, unter anderem, aber nicht ausschließlich, durch den Abschluss einer Transaktion oder die Registrierung auf der Website, akzeptiert der Teilnehmer die Anwendbarkeit der vorliegenden Allgemeinen Bedingungen und Konditionen. Der Teilnehmer kann diese Bedingungen lesen, die auf der Website und im Spiel veröffentlicht sind, und erklärt sein Einverständnis mit ihnen, indem er die entsprechende Stelle im Spiel und auf der Website ankreuzt.
9.4 – Die Nichtigkeit oder Anfechtbarkeit einer Bestimmung dieser Bedingungen hat keinen Einfluss auf die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Bedingungen.
10. Entschädigung
10.1 – Sie verpflichten sich, uns, unsere leitenden Angestellten, Direktoren, Anteilseigner, Rechtsnachfolger und Mitarbeiter auf Verlangen von jeglichen Ansprüchen, Verlusten, Haftungen, Forderungen oder Kosten (einschließlich Rechtskosten) Dritter gegen uns freizustellen, die sich aus Ihrer Nutzung des Greenhabit-Spiels ergeben oder damit in Zusammenhang stehen
11. Wahl des Rechts und des Gerichtsstands
11.1 – Auf diese Bedingungen und den Vertrag zwischen Augtraggeber, Teilnehmer und Greenhabit findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung.
11.2 – Alle Streitigkeiten werden in erster Instanz ausschließlich dem zuständigen Gericht im Bezirk ’s-Hertogenbosch vorgelegt.