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Allgemeine Bedingungen und Konditionen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Greenhabit BV Version 1-10-2023

Anmerkung des Lesers: Der Auftragnehmer ist „Greenhabit BV“.

Eine Einzelperson kann Greenhabit beauftragen, an dem von Greenhabit entwickelten und vermittelten Dienst teilzunehmen. Im Folgenden wird die beauftragende Person als„Teilnehmer“ bezeichnet.

Ein Arbeitgeber kann Greenhabit BV beauftragen, einen Arbeitnehmer an dem von Greenhabit entwickelten und vermittelten Dienst teilnehmen zu lassen. In diesem Fall kommt ein zweiter Entsendevertrag zustande, nämlich zwischen dem Arbeitnehmer als Teilnehmer und Greenhabit. Der Einfachheit halber wird im Folgenden von„Auftraggeber“ gesprochen, wenn der Arbeitgeber gemeint ist, undvon „Teilnehmer„, wenn der beauftragte Arbeitnehmer gemeint ist.

Für den auftraggebenden Arbeitgeber gilt neben den anderen Bedingungen insbesondere Artikel 3.

Ein„Wiederverkäufer“ ist ein Wiederverkäufer, der den von Greenhabit entwickelten und ermöglichten Dienst in seinem eigenen Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko an Dritte verkauft  . Für den Wiederverkäufer gilt neben den anderen Bedingungen insbesondere Artikel 4.

1. Beginn und Ende der Vereinbarung

1.1 – Der Vertrag wird für einen bestimmten Zeitraum abgeschlossen, und zwar vom Zeitpunkt der Zustimmung zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen bis zum Ende des 84-tägigen Programms im Greenhabit-Spiel. Die Vereinbarung endet am erste Tag nach dem Ende des 84-tägigen Programms im Spiel.

1.2 – Eine Stornierung und/oder vorzeitige Kündigung oder Beendigung ist nicht möglich. Der Teilnehmer trägt die Verantwortung für die tatsächliche Teilnahme selbst. Nimmt der Teilnehmer ganz oder teilweise nicht an der Veranstaltung teil, unabhängig davon, ob eine zwischenzeitliche Stornierung beabsichtigt ist oder nicht, führt dies nicht zu einer Erstattung oder Verlängerung des Teilnahmezeitraums. Insbesondere, aber nicht ausschließlich, erfolgt keine Rückerstattung oder Verlängerung im Falle von Faktoren, die im Risikobereich des Teilnehmers liegen, wie z.B. technische Störungen, Krankheit oder Abwesenheit, Urlaub oder andere private Umstände.

1.3- Greenhabit ist berechtigt, die Teilnahme vorübergehend oder dauerhaft mit sofortiger Wirkung zu beenden, wenn der Teilnehmer sich in den sozialen Medien und/oder im realen Leben in Wort oder Verhalten so äußert, dass die Interessen von Greenhabit und/oder anderen Teilnehmern ernsthaft geschädigt werden. In diesem Fall erfolgt weder eine Erstattung noch eine Verlängerung.

1.4-Greenhabit ist berechtigt, den Zugang zum Spiel mit sofortiger Wirkung unmöglich zu machen und/oder den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn Greenhabit die für die Teilnahme fällige Zahlung nicht erhalten hat oder mit ihr in Verzug ist.

1.5- Wenn Greenhabit die fällige Zahlung nicht erhalten hat oder diese hinterlegt wurde, gehen alle Inkasso- und Beitreibungskosten zu Lasten des Kunden. Greenhabit nimmt keine Erstattungen oder Gutschriften (für teilweise genutzte Zeiträume) vor.

2. Teilnehmer

2.1 – Der Teilnehmer hat das Recht, die Anwendung zu nutzen. Das Recht ist nicht übertragbar und die Nutzung durch den Teilnehmer ist nur für nicht-kommerzielle Zwecke zulässig. Zuwiderhandlungen können zum Ausschluss von der weiteren Teilnahme ohne Rückerstattung und unter Rückforderung aller Schäden führen.

2.2 – Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, Greenhabit Informationen über sich und seine Teilnahme zur Verfügung zu stellen, bei denen es sich größtenteils um personenbezogene Daten handeln (kann). In diesem Zusammenhang wird der Teilnehmer den weiteren Regelungen des AVG gesondert zustimmen.

2.3 – Der Teilnehmer verpflichtet sich, keine beleidigenden oder unangemessenen Inhalte in der Anwendung zu veröffentlichen. Dies betrifft sexuell orientierte, religiöse und andere Arten von anstößigen Inhalten. Eine Übersicht, die definiert ist als    „Unangemessene Inhalte“ finden Sie auf der Google-Website unter folgendem Link: https://support.google.com/googleplay/android-developer/answer/9878810?hl=de

Zuwiderhandlungen können zum Ausschluss von der weiteren Teilnahme ohne Rückerstattung und unter Rückforderung aller Schäden führen.

3. Für den auftraggebenden Arbeitgeber

3.1 – Der Kunde ist berechtigt, pro Abonnement zwei natürliche Personen zur Teilnahme zuzulassen, von denen eine der Arbeitnehmer ist und die andere vom Arbeitnehmer aus seinem privaten Umfeld ausgewählt wird. Greenhabit hat das Recht, den Teilnehmer abzulehnen, zumindest dann, wenn der Teilnehmer unter 16 Jahre alt ist und nicht die schriftliche Zustimmung seiner Eltern/Erziehungsberechtigten hat.

3.2 – Der Kunde erwirbt kein Recht auf Informationen über die betreffende Person, ihren Fortschritt, den von ihr bereitgestellten Inhalt/Beitrag oder jegliche Informationen über ihre Teilnahme.

3.3 – Der Kunde stellt Greenhabit von allen Ansprüchen und damit verbundenen Kosten frei, die der Teilnehmer gegen Greenhabit geltend macht.

3.4 – Der Kunde ist selbst verpflichtet, sich mit dem Teilnehmer über den Umfang und die Intensität der Nutzung der Anwendung zu beraten.

4. Wiederverkäufer

4.1 – Beim Wiederverkauf handelt ein Wiederverkäufer in seinem eigenen Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko und ist nicht berechtigt, Verträge für oder im Namen von Greenhabit BV abzuschließen.

4.2 – Der Wiederverkäufer ist frei in der Festlegung seines Angebots und der Preise für seine Kunden, innerhalb der im Angebot angegebenen Grenzen von Greenhabit BV, wobei der Verkaufspreis nicht unter dem Einkaufspreis liegen darf.

4.3 – Der Wiederverkäufer wendet gegenüber seinem Kunden allgemeine Geschäftsbedingungen an, die nicht im Widerspruch zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen von Greenhabit BV stehen.

4.4 – Die Nichtzahlung oder verspätete Zahlung durch die Kunden des Wiederverkäufers entbindet den Wiederverkäufer nicht von seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber Greenhabit BV.

4. 5 – Der Wiederverkäufer haftet jederzeit in vollem Umfang für Handlungen, die seine Kunden über die Systeme von Greenhabit vornehmen oder unterlassen, und stellt Greenhabit diesbezüglich schadlos.

4.6 – Wenn der Wiederverkäufer gegen die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Greenhabit verstößt, ist Greenhabit berechtigt, den Vertrag mit dem Wiederverkäufer sofort zu kündigen.

5. Vergütung von Dritten

5.1 – Der Teilnehmer hat Anspruch auf eine Belohnung für seine Teilnahme unter von Greenhabit festzulegenden Bedingungen.

5.2 – Wenn der Teilnehmer diese Prämie in Anspruch nimmt, stellt Greenhabit dem Teilnehmer einen einmaligen und nicht übertragbaren Gutschein zur Verfügung und bringt ihn mit einem Dritten in Kontakt. Wenn der Teilnehmer den Gutschein nicht rechtzeitig einlöst, verfällt die entsprechende Prämie.

5.3 – Wenn der Teilnehmer die Prämie bei dem Dritten abholt, entsteht ein Rechtsverhältnis zwischen dem Teilnehmer und dem Dritten, bei dem der Teilnehmer die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Dritten akzeptieren kann oder nicht. In jedem Fall ist Greenhabit keine Partei dieser Vereinbarung und Greenhabit kann nicht für Schäden haftbar gemacht werden, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben.

5.4 – Verbleibende Greenhabit-Punkte verfallen am 84. Tag. Zu Beginn eines neuen Spiels ist der Punktestand im Greenhabit-Spiel null.

6. Technische Aspekte

6.1 – Die Anwendung trägt den Namen „Spiel“ und muss vom Teilnehmer rechtzeitig und vor dem Stichtag installiert werden.

6.2 – Sie kann auf einem Gerät, sei es ein Smartphone oder ein Tablet, über Google Play oder den Apple App Store installiert werden.

6.3 – Der Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, dass das betreffende Gerät den erforderlichen technischen Anforderungen entspricht, dass die Netzanschlüsse und sonstigen technischen Voraussetzungen beim Teilnehmer, zumindest aber bei Greenhabit, ausreichend und auf dem neuesten Stand sind.

6.4 – Obwohl bei der Entwicklung und Anwendung der Anwendung, einschließlich der Inhalte (Texte, Bilder, Videos und Musik), mit größter Sorgfalt vorgegangen wurde und wird, übernimmt Greenhabit keine Garantie für eine perfekt funktionierende Anwendung und/oder vollständige oder korrekte Inhalte. Die Nutzung des Spiels und der Inhalte erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr.

6.5 – Der Teilnehmer hat die Möglichkeit, die über seine eigene mymonX-Smartwatch aufgezeichneten Schrittdaten mit der Greenhabit-Anwendung zu synchronisieren. Dies dient der Bequemlichkeit des Teilnehmers bei der Förderung der „Bewegung“. Greenhabit übernimmt keine Garantie für den Betrieb und die Korrektheit der Synchronisierung mit der mymonX-Anwendung. Die Synchronisation der realisierten Schritte des Teilnehmers  mit der mymonX-App liegt in der Verantwortung des Teilnehmers.

7. Antrag auf Nutzungsrecht

7.1 – Es ist nicht gestattet, die Software zu dekompilieren, den Code zu entfernen, zu vervielfältigen oder zu übersetzen oder sie anderweitig einem Reverse Engineering zu unterziehen.

7.2 – Alle Rechte an geistigem Eigentum in Bezug auf die Anwendung, einschließlich der Software, des Inhalts, des Erscheinungsbilds, des Namens und anderer Materialien, gehören ausschließlich Greenhabit. Dem Teilnehmer ist es daher ausdrücklich untersagt, den Inhalt und/oder Teile davon und/oder die Computerdatei, mit der der Inhalt dem Teilnehmer angeboten wird, zu kopieren, anzubieten, zu vertreiben, zu verkaufen, zu vermieten, zu übertragen, zu (unter-)lizenzieren, zu verbreiten, Dritten zur Verfügung zu stellen. Eine Übertragung dieser Rechte im Ganzen oder in Teilen ist ausgeschlossen.

8. Haftung

8.1 – Der Teilnehmer ist dafür verantwortlich, die Aufgaben zu erfüllen, die Rezepte zu verwenden und die Inhalte des Spiels zu verfolgen. Es liegt in der Verantwortung des Teilnehmers, bei Allergien, Einschränkungen und Verletzungen einen Arzt aufzusuchen, um medizinischen Rat in Bezug auf das Spiel einzuholen. Wir haften niemals für psychische oder physische Schäden, die durch die Nutzung des Spiels und des Inhalts entstehen.

8.2 – Greenhabit schließt jegliche Haftung des Arbeitgebers und des Teilnehmers für jegliche Folgen, einschließlich direkter und indirekter Schäden, aus, die in irgendeiner Weise mit der Nutzung des Spiels und der Website oder deren Unzugänglichkeit zusammenhängen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Ausfälle, Unterbrechungen, unvollständige Informationen oder Fehler, es sei denn, diese sind das Ergebnis von Vorsatz oder bewusster Fahrlässigkeit von Greenhabit.

8.3 – Weder der Kunde noch der Teilnehmer können Greenhabit für enttäuschende Ergebnisse oder nicht vergebene Sterne auf der Greenhabit-Website haftbar machen.

8.4 – Greenhabit kann nicht garantieren, dass das Spiel die inhaltlichen Erwartungen erfüllt, die der Teilnehmer oder Arbeitgeber aufgrund von Marketingaussagen wie Werbespots, Promos, Zusammenfassungen usw. an das Spiel hat. Greenhabit haftet unter keinen Umständen dafür, dass das Spiel nicht den inhaltlichen Erwartungen des Teilnehmers oder Kunden entspricht.

8.5 – Greenhabit kann vom Teilnehmer oder  Kunden nicht für Versäumnisse Dritter haftbar gemacht werden, es sei denn, Greenhabit hat bei der Auswahl dieser Dritten nicht die gebotene Sorgfalt walten lassen und der entstandene Schaden ist auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Greenhabit zurückzuführen.

8.6 – Greenhabit kann vom Teilnehmer oder Kunden nicht für den Umfang der Nutzung des Spiels durch den Mitarbeiter während der Arbeitszeit haftbar gemacht werden. Die diesbezüglichen Vereinbarungen sind eine Angelegenheit zwischen dem Kunden und dem Teilnehmer.

8.7 – Unbeschadet der Bestimmungen dieses Artikels ist der Teilnehmer verpflichtet, dem Kundendienst alle Reklamationen oder angeblichen Ansprüche innerhalb von 24 Stunden nach ihrer Entdeckung oder auf jeden Fall so schnell wie möglich per E-Mail mitzuteilen, da er sonst sein Recht darauf verliert.

8.8 – Wenn und soweit Greenhabit gegenüber dem Teilnehmer für einen Schaden haftet, den der Teilnehmer aus welchen Gründen auch immer erlitten hat, ist diese Haftung jederzeit auf die Höhe der Abonnementgebühr beschränkt, die Greenhabit vom Teilnehmer oder Kunden für die Erbringung seiner Dienstleistung erhalten hat oder erhalten hätte.

9. Höhere Gewalt

9.1 – Unbeschadet seiner sonstigen Rechte hat Greenhabit im Falle höherer Gewalt das Recht, nach eigenem Ermessen die Erbringung der Dienstleistung auszusetzen oder sie ohne gerichtliche Intervention zu beenden, ohne dass Greenhabit zu irgendeinem Schadenersatz verpflichtet ist, es sei denn, dies wäre unter den gegebenen Umständen nach den Maßstäben der Angemessenheit und Fairness unzumutbar.

9.2 – Unter höherer Gewalt ist jeder Mangel zu verstehen, der Greenhabit nicht angelastet werden kann, da er weder auf sein Verschulden noch auf sein Verschulden nach dem Gesetz, einem Rechtsakt oder einer allgemein anerkannten Praxis zurückzuführen ist.

10. Änderung und Anwendbarkeit der Nutzungsbedingungen

10.1 – Greenhabit kann diese Nutzungsbedingungen ändern. Die geänderte Version wird im Spiel bekannt gegeben. Liegt keine Zustimmung vor, kann die Nutzung des Spiels eingestellt werden. Wird die Nutzung dann wieder aufgenommen, so wird damit die Annahme der neuen Fassung der Nutzungsbedingungen vorausgesetzt.

10.2 – Diese Bedingungen gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden, dem Teilnehmer und Greenhabit in Bezug auf das Spiel, einschließlich Auszeichnungen Dritter.

10.3 – Durch die Nutzung des Spiels, unter anderem, aber nicht ausschließlich, durch den Abschluss einer Transaktion oder die Registrierung auf der Website, akzeptiert der Teilnehmer die Anwendbarkeit der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Teilnehmer kann diese Bedingungen lesen, die auf der Website und im Spiel veröffentlicht sind, und erklärt sein Einverständnis mit ihnen, indem er die entsprechende Stelle im Spiel und auf der Website ankreuzt.

10.4 – Die Nichtigkeit oder Anfechtbarkeit einer Bestimmung dieser Bedingungen hat keinen Einfluss auf die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Bedingungen.

11. Entschädigung

11.1 – Sie verpflichten sich, uns, unsere leitenden Angestellten, Direktoren, Anteilseigner, Rechtsnachfolger und Mitarbeiter auf Verlangen von jeglichen Ansprüchen, Verlusten, Haftungen, Forderungen oder Kosten (einschließlich Rechtskosten) Dritter gegen uns freizustellen, die sich aus Ihrer Nutzung des Greenhabit-Spiels ergeben oder damit zusammenhängen

12. Wahl des Rechts und des Gerichtsstands

12.1 – Auf diese Geschäftsbedingungen und den Vertrag zwischen Kunde, Teilnehmer und Greenhabit findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung.

12.2 – Alle Streitigkeiten werden in erster Instanz ausschließlich dem zuständigen Gericht im Bezirk ’s-Hertogenbosch vorgelegt.